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Heute am 31.Juli 2019 hat die Staatsanwaltschaft München II gegen den früheren Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler wegen seines Verhaltens in der Abgasskandal erhoben. Die komplette Pressemitteilung finden sie unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/muenchen-2/presse/2019/14.php.
Die Staatsanwaltschaft teilt mit:
Den vier Angeschuldigten wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen. Drei Angeschuldigten liegt zur Last, Motoren für Fahrzeuge der Marken AUDI, VW und Porsche entwickelt zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet war. Diese Softwarefunktion bewirkt, dass die Abgasminderung auf dem Rollenprüfstand anders (und besser) funktioniert als im realen Fahrbetrieb (sog. Abschalteinrichtung). Fahrzeuge mit den betroffenen Motoren sind in der Folge in großer Zahl abgesetzt und in den Verkehr gebracht worden. Dem Angeschuldigten Prof. Stadler wird vorgeworfen, spätestens ab Ende September 2015 von den Manipulationen Kenntnis gehabt und gleichwohl weiter den Absatz von betroffenen Fahrzeugen der Marken AUDI und VW veranlasst bzw. den Absatz nicht verhindert zu haben.
Von der Anklage umfasst sind insgesamt 250.712 Fahrzeuge der Marke AUDI, 71.577 Fahrzeuge der Marke VW und 112.131 Fahrzeuge der Marke Porsche. Die Fahrzeuge sind insbesondere auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt veräußert worden.
Spannend an der Pressemitteilung ist, dass die Staatsanwaltschaft von insgesamt 434.420 manipulierten Audi, VW und Porsche Fahrzeugen ausgeht. Da es sich hierbei nicht um die EA 189 Fahrzeuge handelt, kann es sich hierbei lediglich um die 3 Liter Motoren welche von Audi entwickelt wurden handeln.
Wir werden in kürze berichten, welche Fahrzeuge hier weiter vom Abgasskandal betroffen sind. Bislang unterscheidet Audi bezüglich den 3 Liter Modellen zwischen einem inoffiziellen freiwilligen Rückruf und den erlassenen Pflichtrückrufen. Wir werden Sie hier gerne auf dem laufenden halten.