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    Ist Ihr Fahrzeug betroffen? Der Fahrzeugcheck!

    Abgasskandal Audi: Sofortprüfung Ihres Schadensersatz.

    Lohnt sich ein Vorgehen gegen Audi? Jetzt kostenlos Ansprüche professionell prüfen.

    Wertverluste, Zwangsstillegung oder Fahrverbote vermeiden?

    Durch den Abgasskandal haben die Geschädigte meist schon jetzt hohe Wertverluste für Ihre Fahrzeuge hinnehmen müssen. Weiter ist es auch so, dass diese bald Ihr Fahrzeug aufgrund von Fahrverbotszonen nicht mehr überall fahren dürfen. Wenn Sie betroffen sind, helfen wir gerne Ihre Rechte gegen Audi durchzusetzen.

    zur kostenlosen Ersteinschätzung
    Unser PDF-Aufnahmebogen

    „Defeat device, komm her zu mir!“ So lautet eine Strophe aus dem Gedicht eines Audi-Entwicklers. Dieses Gedicht nach Goethes Erlkönig verschickt der Entwickler im Mai 2003 per Mail an seine Kollegen. Dies ist eins von über 70.000 Dokumenten die der Bayrische Rundfunk zum Abgasskandal gesichtet hat.

     

    Bereits 2003 war eine Manipulation bereits Thema bei Audi. Jedoch muss Audi sich erst im November 2015 im Rahmen des Abgasskandal von VW vor den US-Behörden verantworten. Audi gibt zu bei den 3.0l Motoren auch selbst manipuliert zu haben.

     

    Nach und nach werden immer mehr Details im Fall Audi bekannt. So muss Audi im Oktober 2018 im Ordnungswidrigkeitsverfahren der Staatsanwaltschaft München ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen.

     

    Auch werden immer mehr Rückrufbescheide zu Audi-Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erlassen. So gibt es neben Rückrufbescheiden zu den kleineren EA189 und  EA288 und größeren 3,0 Liter und 4,2 Liter Motoren auch zahlreiche positive Urteile zugunsten der betrogenen Verbraucher.

    Welche Fahrzeuge sind von Audi betroffen?

    Betroffen von Rückrufen ist (fast) die komplette Dieselflotte von Audi.

    Zunächst folgte 2017 der Rückrufbescheid für die Audi-Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189. Betroffen von diesem Rückruf mit dem Hersteller-Code der Rückrufaktion: 23Q7 sind die Modelle:

    • A1
    • A3
    • A4
    • A5
    • A6
    • Q3
    • Q5

    Betroffen hiervon sind je nach Modell und Baujahr Fahrzeuge mit den Emissionsstufen Euro 4 bis Euro 6.

    Bei der zweiten großen Rückrufaktion unter dem Hersteller-Code: 23X6 beanstandet das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen in den größeren, von Audi entwickelten 3,0l (EA 897; EA 896) und 4,2l (EA 898) Motoren. Auch hier sind je nach Baujahr und Modell Fahrzeuge mit Euro 5 und Euro 6-Motor betroffen. Folgende Fahrzeuge sind konkret betroffen:

    • A4
    • A5
    • A6
    • A7
    • A8
    • S6
    • S7
    • Q5
    • Q7
    • SQ5

    Auch 2020 wurden wieder eine Fahrzeuge vom KBA aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen unter dem Hersteller-Code der Rückrufaktion: 23BX zurückgerufen. Betroffen von dieser Rückrufaktion sind folgende Fahrzeuge:

    • A6
    • A7

    Möglicherweise könnten auch die Fahrzeuge mit Benzinmotoren von Audi betroffen sein. Während eines Verfahrens war ein Gutachten zu einem Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 erstellt worden. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Fahrzeug eine Zykluserkennung enthält, welche erkennt wann das Fahrzeug sich auf dem Prüfstand befindet.

    Was bringt mir ein Vorgehen?

    Die Dieselfahrzeuge von Audi sind von einem Wertverlust durch den Abgasskandal betroffen. Diesen Wertverlust aufgrund der Manipulation der Fahrzeuge tragen letztens Sie – die Kunden! Vermeiden Sie hohe Wertverluste für ihr Fahrzeug und gehen Sie rechtlich gegen den Hersteller vor. Wir helfen ihnen gerne dabei, kontaktieren Sie uns!

    Auch Fahrverbote und Stilllegungen sind möglich. Immer mehr Großstädte haben mit einer hohen Stickoxidbelastung zu kämpfen, die Folge sind Fahrverbote für Straßen, bestimmte Gebiete oder die ganze Stadt. Da die manipulierten Fahrzeuge mehr Abgase produzieren als gesetzlich vorgeschrieben, dürften diese nicht mehr in diesen Umweltzonen fahren. Hierdurch ist auch ein weiterer Wertverlust möglich.

    Da bei immer mehr Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt werden, könnte auch Sie ein Rückrufschreiben zur Aufforderung zum Software-Update erreichen. Damit können Sie sicher sein, dass ihr Fahrzeug ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Wir empfehlen das Software-Update nicht aufspielen zu lassen.

    Es bestehen hierdurch diverse Risiken für Sie und ihr Fahrzeug. So könnte das Aufspielen des Software-Updates in einem höheren Verschleiß resultieren. Es kann zu einem Mehrverbrauch und Leistungseinbußen führen. Auch Nachteile in einem möglichen Prozess sind denkbar.

    Berichten zufolge soll es durch das Software-Update zu vorzeitigen Defekten an dem AGR-Ventil kommen. Die Hersteller übernehmen die Reparaturkosten dabei nur, wenn man beweisen kann, dass der Defekt aus dem Update resultiert – was nahezu unmöglich ist.

    Des Weiteren kommt es durch das Update zu einer signifikanten Erhöhung des AdBlue- und Spritverbrauchs.

    Was kostet mich ein Vorgehen?

    Wichtig: Nicht von Rechtschutzversicherung oder VW vertrösten lassen.
    Häufig sehen wir, dass Mandanten ihre Ansprüche nicht rechtzeitig mit der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte durchsetzen, da Sie zum einen von ihrer VW-Vertragswerkstatt, oder sogar auch von ihrer Rechtschutzversicherung auf die Rückrufaktion verwiesen werden. Durch das Abwarten können wichtige Fristen versäumt werden. Ebenfalls ist Ihre Rechtschutzversicherung verpflichtet die Deckung für entsprechende Fälle zu übernehmen. Setzen Sie jetzt mit uns Ihre Ansprüche durch, damit Sie nicht auf einem Schaden sitzen bleiben.

    Was kann ich genau machen?
    Gegen den Hersteller dürfte Ihnen ein deiktischer Anspruch zustehen. §826 BGB
    Aufgrund der Lieferung des mangehaften Motors stehen Ihnen die Mängelrechte aus §§ 437 ff. BGB gegen den Verkäufer zu.
    .Danach können Sie grundsätzlich:
    –Nacherfüllung verlangen  (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)
    –vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB)
    –den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB)
    –Schadensersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB
    –Aufwendungsersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 284 BGB)
    Sie haben Ihr Fahrzeug finanziert?

    Wenn Sie das Fahrzeug finanziert haben, können Sie in einer Vielzahl von Fällen lukrativ den Darlehensvertrag widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind.

    Hierzu haben wir eine extra Themenseite dazu für Sie installiert. Gerne können Sie sich nachfolgend informieren.

    Autofinanzierung-widerruf.de
    News zum Abgasskandal bei Audi
    Audi Abgasskandal: Rückruf 23X6 NOx_emissionen bei V-TDI-Motoren (Dieselmotoren)
    4. Juli 2019

    Audi Abgasskandal: Rückruf 23X6 NOx_emissionen bei V-TDI-Motoren (Dieselmotoren)

    Heute am 04.Juli 2019 haben uns Mandanten über den gerade laufenden Rückruf von Audi...

    In Allgemein, Audi
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    ARD-Dokumentation: Der Fall Audi
    2. Juli 2019

    ARD-Dokumentation: Der Fall Audi

    Gestern am 1.07.2019 lief im ARD eine Dokumentation mit dem Namen „Der Fall Audi“….

    In Allgemein, Audi
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    OLG Karlsruhe will Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen
    2. Juli 2019

    OLG Karlsruhe will Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen

    In zwei Verfahren heute vor dem OLG Karlsruhe hat sich das OLG in einer…

    In Allgemein, Audi, Gerichtsurteile und Hinweise im Abgasskandal, OLG-Urteile, Volkswagen
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    Tagesschau berichtet: Audi-Dieselskandal umfassender als bekannt
    30. Juni 2019

    Tagesschau berichtet: Audi-Dieselskandal umfassender als bekannt

    Heute berichtet Tagesschau.de dass der Audi-Dieselskandal noch umfassender war, wie bekannt. So wurden noch…

    In Allgemein, Audi
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    Automobilhersteller ZF möglicherweise in Abgasskandal verstrickt.
    6. Juni 2019

    Automobilhersteller ZF möglicherweise in Abgasskandal verstrickt.

    Heute berichtet der Südkurier unter der Überschrift: „Abgasskandal: ZF im Vesiewr von US-Anwälten“ Hierbei…

    In Allgemein, Audi
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