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kostenlos Ansprüche prüfen

Sofort Ansprüche prüfen

Schadensersatz gegenüber Porsche durchsetzen.

Dieselfahrzeuge von Porsche haben durch den Abgasskandal hohe Wertverluste erlitten und sind kaum noch verkäuflich. Fahrverbote drohen. Spezialisierte Kanzlei aus Karlsruhe setzt Schadensersatzansprüche für Sie durch. Ihre Erfolgsaussichten sind sehr gut!

Lohnt sich ein Vorgehen gegen Porsche? Jetzt kostenlos Ansprüche professionell prüfen.

Hersteller:

Haben Sie das Fahrzeug finanziert oder geleast?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Wertverluste, Zwangsstillegung oder Fahrverbote vermeiden?

Durch den Abgasskandal haben die Geschädigte meist schon jetzt hohe Wertverluste für Ihre Fahrzeuge hinnehmen müssen. Weiter ist es auch so, dass diese bald Ihr Fahrzeug aufgrund von Fahrverbotszonen nicht mehr überall fahren dürfen. Wenn Sie betroffen sind, helfen wir gerne Ihre Rechte gegen Porsche durchzusetzen.

zur kostenlosen Ersteinschätzung
Unser PDF-Aufnahmebogen
Welche Fahrzeuge sind von Porsche betroffen?

 

Was bringt mir ein Vorgehen?
Was kostet mich ein Vorgehen?

Wichtig: Nicht von Rechtschutzversicherung oder VW vertrösten lassen.
Häufig sehen wir, dass Mandanten ihre Ansprüche nicht rechtzeitig mit der Kanzlei Baier Depner Rechtsanwälte durchsetzen, da Sie zum einen von ihrer VW-Vertragswerkstatt, oder sogar auch von ihrer Rechtschutzversicherung auf die Rückrufaktion verwiesen werden. Durch das Abwarten können wichtige Fristen versäumt werden. Ebenfalls ist Ihre Rechtschutzversicherung verpflichtet die Deckung für entsprechende Fälle zu übernehmen. Setzen Sie jetzt mit uns Ihre Ansprüche durch, damit Sie nicht auf einem Schaden sitzen bleiben.

Was kann ich genau machen?
Gegen den Hersteller dürfte Ihnen ein deiktischer Anspruch zustehen. §826 BGB
Aufgrund der Lieferung des mangehaften Motors stehen Ihnen die Mängelrechte aus §§ 437 ff. BGB gegen den Verkäufer zu.
.Danach können Sie grundsätzlich:
–Nacherfüllung verlangen  (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)
–vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB)
–den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB)
–Schadensersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB
–Aufwendungsersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 284 BGB)
Sie haben Ihr Fahrzeug finanziert?

Wenn Sie das Fahrzeug finanziert haben, können Sie in einer Vielzahl von Fällen lukrativ den Darlehensvertrag widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind.

Hierzu haben wir eine extra Themenseite dazu für Sie installiert. Gerne können Sie sich nachfolgend informieren.

Autofinanzierung-widerruf.de
Ihre Berater

Rechtsanwalt Andreas Baier

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
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Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M.

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