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Das Handelsblatt hat den Dieselabgasskandal bei Daimler entsprechend beleuchtet. Den gesamten Bericht finden Sie hier:
Hierbei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass derzeit ca. 2.000 Klagen schon in Stuttgart anhängig sind.
Wir raten unseren Mandanten hier, die Klagen nicht in Stuttgart anhängig zu machen. In Stuttgart gibt es mittlerweile den 16a. Zivilsenat, der folgende Spezialzuständigkeit erhalten hat.
„Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche der Erwerber von Kraftfahrzeugen, die auf die Überschreitung von angegebenen Abgasgrenzwerten, insbesondere auf eine unzulässige Abschalteinrichtung der Abgasreinigungsanlage, gestützt werden mit Ausnahme solcher, die den Motor EA 189 betreffen.
Sind derartige Rechtsstreitigkeiten vor dem 16.09.2019 beim Oberlandesgericht eingegangen, besteht eine Zuständigkeit des 16a. Zivilsenats, wenn bis zum 19.08.2019 noch nicht mündlich verhandelt wurde, noch kein Beweisbeschluss nach § 358a ZPO und auch noch kein Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO ergangen ist.“
Da hier die Motorfälle des EA 189 explizit ausgenommen wurden, kann man hier auch von einem Daimler-Senat sprechen. Bislang ist die Besetzung derzeit noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der immensen wirtschaftlichen Bedeutung dieser Angelegenheit für den Standort Stuttgart ist die Befürchtung groß, dass hier insbesondere eine autoherstellerfreundliche Besetzung gewählt werden könnte.
Wir raten unseren Mandanten daher nun möglichst nicht im OLG Bezirk Stuttgart zu klagen, sondern über die Möglichkeit eines anderen Gerichtsstandes nachzudenken. Die Entwicklungen im Abgasskandal sind nach wie vor spanend. Wir raten allen Besitzern von Daimler Fahrzeugen hier Ihre Rechte geltend zu machen.