Heute am 19.05.2019 hat BAMS mit einem Artikel enthüllt, dass die im GLK vom Kraftfahrtbundesamt gefundene Abschalteinrichtung auch in den Modellen der C-Klassse der E-Klasse und auch der S-Klasse verbaut wurden.
Betroffen sind Motoren der der Modellreihe OM 651 und OM 642.
Die unzulässige Abschalteinrichtung betrifft eine sogenannte „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“.
Das Kraftfahrtbundesamt sieht diese Funktion als eindeutig unzulässig ein. Der Konzern argumentiert hier mit einer angeblich zulässigen Abschalteinrichtung. Wir sehen diese Funktion als unzulässig an, und gehen hier davon aus, dass die Gerichte uns überwiegend folgen werden.
Wenn Sie betroffen sind, helfen wir Ihnen gerne.