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Die Zeit berichtet, dass der Zeitung das Anhörungsschrieben des KBA gegenüber Daimler vorliegt.
In diesem Bericht wird ausgeführt:
„Darin wird Daimler eine klare Verletzung der bestehenden Rechtslage vorgeworfen. Statt 125 Milligramm NOx je Kilometer im Labor blies der fragliche Geländewagen von Mercedes in einer Testfahrt mehr als zehnmal so viel in die Luft – über 1.330 Milligramm je Kilometer. Ein Grund für die Abweichung: Das Auto erkenne den Testbetrieb und senke die Kühlmitteltemperatur von 100 auf 70 Grad Celsius. Der künstlich kälter gehaltene Kühlmittelkreislauf „verzögert die Aufwärmung des Motoröls und damit das Abschalten der unkorrigierten“ Abgasrückführung. Bis Ende des Monats kann Daimler sich zu den Vorwürfen äußern.“
Es liegt somit nach dieem Berichht eine klar unzulässige Abschalteinrichtung vor. Diese entsprechende Abschalteinrichtung dürfte dazu führen, dass Schadensersatzansprüche gegenüber dem Daimler Konzern den Geschädigten zustehen. Lassen Sie sich am Besten gleich beraten, wir setzen gerne Ihre Rechte für Sie durch.
Bei den Fahrzeugen in dem bericht handelt es sich um ca. 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden.
Nach unseren Erkenntnissen ist das KBA bereits im Herbst 2018 auf die verdächtige Software-Funktion bei dem Motor OM651 gestoßen. Weitere Emissionsmessungen bei einem GLK-Modell hätten den Verdacht erhärtet. Vorliegend bedeutet dies nach unserer Meinung, dass nicht nur GLK Modelle betroffen sind, sondern alle Modelle mit dem Motortyp OM 651.