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Der BGH hat mit den Urteilen v. 30.7.2020 – VI ZR 397/19 (unveröffentlicht) und VI ZR 354/19 (unveröffentlicht) die Geltendmachung von Deliktszinsen abgelehnt. Die Urteile können aus juristischer Sicht nicht überzeugen.
Der BGH hat in seiner Pressemitteilung ausgeführt:
„Vorliegend stand einer Anwendung des § 849 BGB aber jedenfalls der Umstand entgegen, dass der Kläger als Gegenleistung für die Hingabe des Kaufpreises ein in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbares Fahrzeug erhalten hat; die tatsächliche Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen, kompensierte den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes“. (Pressemitteilung v. 30.7.2020)
Hier vergisst der BGH, dass dieser eine Anrechnung der Nutzung entschieden hat. Mithin erfolgt somit eine doppelte Kompensation der Kläger. Dies stellt eigenen eklatanten Widerspruch der Grundsätze des Schadensrecht dar.
Das OLG Oldenburg hat sich in seiner Entscheidung Urt. v. 12.3.2020 – 14 U 302/19 mit diesem Argument auseinandergesetzt und hier zutreffend ausgeführt:
„Das gegen eine Verzinsung nach § 849 BGB vorgebrachte Argument, der Geschädigte habe sich des Geldes nicht ersatzlos begeben, weil er ein Fahrzeug zur Nutzung erhalte (OLG Hamm, a.a.O.), überzeugt den Senat nicht. Diesem Umstand ist durch die Anrechnung der gezogenen Nutzung im Wege der Vorteilsausgleichung ausreichend Rechnung getragen. Anderenfalls wäre der Umstand, dass der Geschädigte ein Fahrzeug zur Verfügung hatte, einerseits zum Nachteil des Geschädigten doppelt berücksichtigt und andererseits würde ein Absehen von der Anwendung des § 849 BGB bei zusätzlicher Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zu einer Privilegierung der Beklagten führen, die sie gerade als vorsätzlich sittenwidrige Schädigerin nicht verdient.“
Es kann nur vermutet werden, dass diese Entscheidung des BGH hier von politischen Interessen motiviert ist, und gegen eine unabhängige Justiz in Deutschland spricht. Es ist traurig, dass sich der BGH hier gegen jede Logik auf Seite des Schädigend stellt. Zu Recht wird wohl bemängelt, dass die Deutsche Justiz in diesem Skandal nicht wirklich frei ist. (https://verfassungsblog.de/dieselrichter-in-deutschland/)
Deliktszinsen vi zr 397 19