Telefonnummer
1. Fahrgestellnummer eingeben
Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
2. Wir informieren Sie kostenlos
Wir informieren Sie kostenlos per Mail über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung.
3. Sie entscheiden
Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
Heut hat der BR berichtet über die Prozesstaktik des Abgasskandals, und hat dabei weitere Abschalteirnichtungen im Detail vom KBA erfahren und mithin öffentliche gemacht. Problematisch für den Daimler Konzern dürfte hierbei das Zusammenspielen. verschiedener Abschalteirnichtungen sein. Das KBA hat hierbei gleich von unzulässiger Abschalteinrichtungen mitgeteilt:
Hier berichtetet der BR dass das Ministerium wie folgt berichtete:
Erstmals beschreibt das Ministerium die nachgewiesenen Software-Strategien genauer: „Eine mit Bezug auf die Wirksamkeit des NOx-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie vier Strategien zur Verringerung der Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) in unterschiedlicher Ausprägung.“
Hinzu kommt: Bei einigen Modellen sind sogar zwei dieser unzulässigen Strategien eingebaut. Betroffen ist beispielsweise der Kleintransporter „Vito“ mit Abgasnorm Euro 6. Hier arbeitet der SCR-Katalysator zur Reinigung der Stickoxide auf der Straße nicht effektiv.
Und: Eine der Strategien zur Verringerung der Abgasrückführung wirkt, dadurch ist das Fahrzeug schmutziger unterwegs als auf dem Prüfstand. Auf Anfrage bestätigt Daimler, das KBA habe „in einigen Fahrzeugmodellen mehr als eine Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung beanstandet. Dies betrifft aber nicht alle Fahrzeugmodelle, für die das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf angeordnet hat.“
(…)
So erläutert das Ministerium, wie die SCR-Strategie genau funktioniert: „Das Fahrzeug wählt in der Abgasnachbehandlung per SCR-Katalysator zwei unterschiedliche Regelstrategien (Modi) hinsichtlich der Eindüsung von AdBlue, welches die Stickoxide (NOx) reduziert.“ Dabei sei dem Kraftfahrtbundesamt aufgefallen, dass die Modi „eine signifikant unterschiedliche Effektivität“ haben.
Dazu führt das Ministerium aus: „Während unter Bedingungen, wie sie auch für die Typprüfung vorgegeben sind, nach Motorstart ein vergleichsweise effektiver Modus geschaltet ist, wird nach dem Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse nach Ablauf des Prüfzyklus dauerhaft in einen weniger effektiven Modus geschaltet.“ Entscheidend ist dabei, so das Scheuer-Ressort: „Ein Zurückschalten in den effektiven Modus erfolgt danach nicht mehr, sondern erst nach Motorneustart. Dies wird als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.“
(…)
Dazu schreibt das Ministerium: „Die von Daimler in den betroffenen Fahrzeugen verbaute Strategie zum geregelten Kühlmittelthermostat schaltet unter Prüfbedingungen einen Modus, bei dem unter Regelung einer niedrigen Kühlmitteltemperatur (…) der NOx-Grenzwert in der Typprüfung eingehalten wird.“
Hinzu kommt: Bewegt sich das Fahrzeug länger als eine Prüffahrt dauert, regelt es die Abgasreinigung anders: „Fährt man das Fahrzeug weiter, wird anschließend nach Ablauf eines Timers dann eine höhere Kühlmitteltemperatur eingeregelt. Dies hat zur Folge, dass geringere AGR-Raten geschaltet werden, mit denen der NOx-Grenzwert nicht mehr gehalten werden kann.“ Das Fazit des Ministeriums: „Dies ist als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten.“
Spannend ist hierbei die auch die Auffassung des Professor Hesse, der ausführt:
„Wenn jetzt nicht nur eine, sondern gleich mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen sozusagen im Konzert eingesetzt worden sind, um die Werte zu manipulieren, dann ist das natürlich ein Faktor, der bei dieser Gesamtwürdigung ins Gewicht fallen kann.“