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Am 8. Mai 2023 wird der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) zwei weitere Fälle im Zusammenhang mit „Dieselverfahren“ verhandeln. Hierbei wird insbesondere auf die Folgerungen aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. März 2023 (C-100/21) eingegangen. In dem einen Fall, VIa ZR 533/21, kaufte ein Kläger im Mai 2018 von einem Vertragshändler der Audi AG einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI, bei dem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hatte. In dem anderen Fall, VIa ZR 1031/22, kaufte ein Kläger im Oktober 2017 von der Mercedes-Benz Group AG einen Mercedes-Benz C 220 d, der über eine temperaturgesteuerte Abgasrückführung und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verfügt. Beide Kläger verlangen im Wesentlichen Schadensersatz von den beklagten Unternehmen. Das Landgericht und das Berufungsgericht hatten die Klagen abgewiesen. Der VIa. Zivilsenat des BGH wird nun darüber entscheiden.
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