Das Landgericht Augsburg hat am 14.11.2018 VW wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Das besondere daran ist, dass Das Landgericht keine Nutzungsentschädigung zuspricht. In pp. I. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 29.907,66 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.01.2017 zu bezahlen Zug…
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