des Weiteren sind uns noch die folgenden Urteile zum Motor EA 288 bekannt, welche uns leider jedoch nicht vorliegen. Diese Urteile bestätigen ebenfalls eine Haftung wegen der Nutzung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Landgericht Bielefeld (Az. 6 O 74/18; ) Landgericht Bielefeld (Az. 7 O 20/19) Landgericht Ellwangen (Az. 2O 290/18) Landgericht Lübeck (Az. 17 O 143/18)
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