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Vorliegend haben wir Informationen erhalten, dass der Abgasskandal bei einer Klage aus Österreich mittlerweile den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreicht hat.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich hier in einem Schadensersatzverfahren aus Österreich auch nun dafür ausgesprochen, dass die entsprechenden Verfahren dem EUGH zur Vorabentscheidung vorgelegt werden müssen, ansonsten sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgende Frage aufgeworfen:
Weiter hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verfahren wie folgt beschrieben:
Vorliegend geht es mithin um ein Abgasskandalfall aus Österreich, in welchem das entscheidende Gericht nicht dem EUGH zur Entscheidung vorgelegt hat. Der EMRK hatte den Parteien die Möglichkeit gegeben bis zum 19.01.2021 hier eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Da unter der Application no. 68977/17 keine Entscheidung ergangen ist, ist davon auszugehen, dass die Parteien sich auf eine Art und Weise verständigt haben.