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Der BR hat am 17.12.2020 berichtet, dass ein gerichtliches Gutachten vor dem Landgericht Stuttgart Daimler in arge Bedrängnis bringen könnte.
In einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart bezüglich einer E-Klasse wurde ein entsprechendes Gutachten eingeholt, wobei hier nicht der Motor gemessen wurde, sondern direkt die Motorsteuerung ausgelesen wurde, und anhand der Kennfelder entsprechende Aussagen des Sachverständigen getroffen werden konnte. Dieser hat hier spannende Werte festgestellt nach dem BR Artikel:
Das Fazit des Software-Experten ist eindeutig: „Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung“. Das Fahrzeug erkenne „die niedrige benötigte Motorleistung“ auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. „Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten“, so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
(…)
BR Recherche liegt ein KBA-Schreiben an Daimler vom 4. April 2019 vor, das die Behörde vor dem endgültigen Bescheid verschickt hat. Darin beschreibt das KBA, wie die bemängelte Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 funktioniert: „Mit Hilfe eines elektrisch beheizbaren Thermostats im Kühlmittelkreislauf erfolgt in Abhängigkeit von den Drehzahl- und Lastbedingungen sowie Umgebungs- und Betriebsstoffbedingungen eine Sollwertabsenkung der Kühlmitteltemperatur von 100 °C auf 70 °C.“
Durch die niedrigere Temperatur verändere sich die Abgasrückführung. Die Folge sei, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden könnten. Zudem sind laut KBA die von Daimler programmierten „Schaltkriterien“ so gewählt, dass die Bedingungen auf dem Prüfstand erkannt werden.
Der Sachverständige des Landgerichts Stuttgart hat in seinem Gutachten auch herausgearbeitet, wann die Software für eine Deaktivierung der Abschalteinrichtung sorgt: „Eine höhere Drehzahl oder ein höherer Luftmassenstrom für eine Dauer von fünf Sekunden genügen, um auf die höhere Solltemperatur umzuschalten.“ Umgekehrt könne erst nach 54 Minuten wieder auf die niedrigere Solltemperatur zurückgeschaltet werden. Daimler wollte sich zu diesen Zeitangaben nicht äußern. Für den Münchner Anwalt Thorsten Krause, der den klagenden Dieselfahrer im besagten Prozess vertritt, sind sie „ein deutliches Indiz dafür, dass diese nur für den NEFZ-Test programmiert wurden.“
Der Sachverständige hat zudem Hinweise auf noch eine mögliche Manipulation gefunden: Eine weitere Abschaltvorrichtung öffne fast während der gesamten Prüffahrt die Kühlerjalousie. Dies führe ebenfalls zu einer Absenkung der NOx-Werte auf dem Teststand. Daimler führt dagegen an, die Kühlerjalousie sei auf dem Prüfstand „überwiegend geschlossen“. Auch habe die Stellung der Jalousie keinen Einfluss auf die NOx-Werte auf dem Teststand. Dem widersprechen jedoch Experten. So legt Prof. Stefan Hausberger von der Technischen Universität Graz dar: „Eine offene Jalousie hilft am Prüfstand die Abgasrückführung zu kühlen und senkt die NOx-Werte.“
Nach dem gestrigen Urteil des EuGH dürfte auch der Widerspruchsbescheid, wie dieser von Daimler eingelegt wurde, keinen Bestand haben. Diese beiden Funktionen sind ersichtlich nicht zum Schutz des Motors notwendig, nach den Regelungen, wie diese der EuGH aufgestellt hat.