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Das Landgericht Karlsruhe hat die Volkswagen Ag mit einem urteil zum Az: 9 O 93/20 zum Schadensersatz verurteilt. Die Volkswagen AG wurde verurteilt einen Skoda Typ Beti 2.0 TDI 4×4 der erstmals am 25.09.2015 zugelassen wurde, und daher den Nachfolgemotor EA 288 verbaut hatte. In dem Fahrzeug ist mithin ein SCR Katalysator verbaut, dies bedeutet, das Fahrzeug reinigt die Abgase mittels Ad-Blue.
In dem Urteil ist ausgeführt:
Mit Pressemitteilung vom 13.06.2018 gab die Staatsanwaltschaft Braunschweig bekannt, dass gegen die Beklagten wegen der Verletzung von Aufsichtspflichten im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bei den Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288 – rechtskräftig – ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt worden sei. Am 12.09.2019 (Anlage B 7) twitterte das BMVI ,,zur Einordnung der aktuellen Meldungen zu den VW-Modellen mit dem Motor EA 288″ dass, ,,das KBA bereits 2016 eigene Messungen, Untersuchungen & Analysen durchgeführt habe. Unzulässige Abschalteinrichtungen hätten dabei NICHT festgestellt werden können“. Im Dezember 2019 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug bei EA 288-Motoren die Geschäftsräume der Beklagten.
Die Pressemitteilung finden Sie nachfolgend im Wortlaut:
VW muss Bußgeld zahlen | Staatsanwaltschaft BraunschweigAufgrund dessen hat das LG Karlsruhe folgendes Urteil gefällt:
210205 LG Karlsruhe Urteil EA288 EU6_geschwärztAlle Personen, welche hier vom Abgasskandal des Motors EA 288 betroffen sind, sollten sich daher kurzfristig zur Überprüfung melden.