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Mit Spannung wird die wegweisende Entscheidung des EUGH am 17.12.2020 erwartet. Alle Details zu diesem Verfahren finden Sie hier: zum Verfahrenstand
Der Schlussantrag der GENERALANWÄLTIN ELEANOR SHARPSTON vom 30. April 2020 lässt auf ein positives Urteil für Verbraucher hoffen.
Jedoch gab es im Nachgang zu dem Schlussantrag verschiedene nicht ganz nachvollziehbare Vorkommnisse rund um die Person Sharpston. Ob dies tatsächlich lediglich auf den Brexit zurückzuführen sind, oder auch mit dem VW-Verfahren im Zusammenhang steht, kann nicht gesagt werden. Alle Hintergründe hierzu finden Sie hier: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vorgezogener-brexit-am-eugh
Der Schlussantrag wurde in folgender Pressemitteilung zusammen gefasst:
Pressemitteilung Schlussantrag SharpstonEbenfalls möchten wir auch den gesamten Schlussantrag der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Schlussanträge der Sharpston