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Der Spiegel Online hat heute berichtet, dass die Umwelthilfe den Rückruf von 5 Millionen Dieselfahrzeugen fordert.
Hintergrund ist, dass der EUGH hier der Deutschen Umwelthilfe recht gegeben hat, dass diese Klagebefugt sind.
Die Pressemitteilung zu diesem Fall finden Sie hier:
PM_KBASpiegel Online führt hierzu dann aus:
Der Europäische Gerichtshof gibt der Deutschen Umwelthilfe Recht: Die deutschen Behörden haben wohl zu Unrecht Diesel-Autos genehmigt, deren Abgasreinigung nur bei milden Temperaturen sauber funktioniert. Das hat Folgen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Europäischen Gerichtshof ein Klagerecht gegen deutsche Behörden im Diesel-Abgasskandal durchgesetzt. Die Organisation habe das Recht, gegen Typgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Autos vorzugehen, urteilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-873/19). Zudem bestätigte der Gerichtshof, dass das in etlichen Dieselfahrzeugen verwendete Thermofenster rechtswidrig ist, das die Abgasreinigung im Winterhalbjahr weitgehend abschaltet.
(…)
Eine Nachrüstung der Hardware mit einem SCR-Katalysator, wie sie die USA schon damals vorschrieben, wäre zu teuer für die Industrie, so die damalige Argumentation. Nach Angaben der Umwelthilfe kostet der Einbau dieser Technik jedoch nur wenige hundert Euro pro Fahrzeug. »Wir fordern von der Autoindustrie nichts, was sie überfordert«, sagte Geschäftsführer Resch. Er verwies auf Gewinne von mehr als 40 Milliarden Euro allein der drei deutschen Konzerne im vergangenen Jahr.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert mithin von der Industrie, dass die Fahrzeuge mit einem SCR Katalysator nachgerüstet werden, oder Stillgelegt werden.