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Die Generalanwältin Sharpstoon hat sich zum Abgasskandal in der Rechtssache C- 693/18 zum Abgasskandal bei Volkswagen geäussert. Hier hat diese eindeutig ausgeführt, dass die genutzten Abschalteinrichtungen der Volkswagen Ag und auch viele andere genutzte Abschalteirnichtungen unzulässig sind.
Die Pressemitteilung zu den Schlussanträgen finden Sie nachstehend.
schlussanträge der generalanwältin sharpston