Telefonnummer
1. Fahrgestellnummer eingeben
Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
2. Wir informieren Sie kostenlos
Wir informieren Sie kostenlos per Mail über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung.
3. Sie entscheiden
Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
Auf der Internetseite https://fragdenstaat.de/dokumente/2463-gutachten-zur-bewertung-der-audi-akustikfunktion/ wurde ein Gutachten zu den Euro 4 Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns veröffentlicht. Hierbei ist ersichtlich, dass über diese Akustikfunktion die AGR Rate und die Einspritzstrategie die Stickoxidemission vermindert wurde. In diesem Gutachten wurde die Frage untersucht, ob es sich hierbei um eine sogenannte unzulässige Abschalteinrichtung handeln würde.
Das Ergebnis in diesem Gutachten war: “
Eine Aktivierung des Akustikfensters erfolgt sehr nahe an den Grenzen des zulässigen Fensters der
thermischen Konditionierung eines Fahrzeuges für den NEFZ-Test Typ 1. Sogar die kleinen
Abweichungen der Grenztemperaturen nach unten und oben können mit einem Sicherheitsbeiwert
erklärt werden, um Messunsicherheiten mit zu berücksichtigen. Auch für die Deaktivierung der
Akustikfunktion kann unterstellt werden, dass mit dem Zählen der Umdrehungen oder der Anwendung
des „NEFZ-Energieintegrals“ das Ende des NEFZ-Testes mit genügender Genauigkeit erkannt werden
kann. Somit ist aus meiner Sicht die Akustikfunktion als Prüfstand- bzw. NEFZ-Test-Erkennung
einzuordnen. Da sie in die Emissionsstrategie des Fahrzeuges/Motors eingreift stellt sie dann
grundsätzlich eine unzulässige Funktion dar. Wenn allerdings die zulässigen Emissionsgrenzwerte auch
ohne Akustikfunktion eingehalten werden, dann bewegt sich Audi aus meiner -steht dennoch im
zulässigen Bereich. Es sollte allerdings geprüft werden, ob in den Prospekten mit besonders niedrigen
NOx-Werten bei den betroffenen Fahrzeugen geworben wird. Falls dies so ist und die dort angegebenen
Werte mit deaktivierter Akustikfunktion überschritten werden, sollte die Untersuchungskommission
mögliche Maßnahmen diskutieren.
Eine Anwendung von Bauteil- bzw. Motorschutz ist mit den von Audi vorgebrachten Argumenten nicht
gegeben. Damit wird in Fällen der Grenzwertüberschreitung die Akustikfunktion als unerlaubte
Abschalteinrichtung eingestuft.
„