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Heute am 22.02.2019 hat der BGH eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus welcher hervorgeht, dass die Revision zurückgenommen worden ist, da sich die Parteien verglichen hätten.
Hintergrund zu dem verfahren ist, dass die mangelfreie Neulieferung eines Fahrzeugs gefordert wurde. Diese Fallkonstellationen sind für Volkswagen sehr kostenträchtig, da man bei der Neulieferung sich grundsätzlich keine Nutzungen anrechnen lassen muss. Eine Entscheidung ist aufgrund des Vergleichs nicht ergangen.
Die Pressemitteilung zum Aktenzeichen: VIII ZR 225/17 finden Sie hier: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019022.html?nn=10690868.
Die Entscheidung finden Sie hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2019&nr=92892&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf