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Das Landgericht Freiburg im Breisgau hält in seiner Entscheidung vom 26.02.2021 (Az: 14 O 333/20) die Zustellung der Klage an die FCA Germany AG für zulässig.
Die am 09.09.2020 erfolgte Einlage der Klageschrift in den zur Anschrift „Hanauer Landstraße 166 60314 Frankfurt“ gehörenden Briefkasten der FCA Germany AG stellt sich im vorliegenden Fall nämlich als wirksame Ersatzzustellung in einem Geschäftsraum der Beklagtenpartei durch Einlegen in den Briefkasten im Sinne von §§ 178 Absatz 1 Nr. 2, 180 Satz 1 ZPO dar.
Diesbezüglich ist maßgeblich in Ansatz zu bringen, dass die Beklagtenpartei im Hinblick auf die Kürzel des Unternehmensnamen Fiat Chrysler Automotive der FCA Germany AG im Wesentlichen entspricht und im Impressum der der Beklagtenpartei vermittels deren Bezeichnung als „FIAT Deutschland“ zuzuordnenden Internetseite www.fiat.de die FCA Germany AG mit der Anschrift Hanauer Landstraße 66 und der Mailadresse fcagroup@fiat.de als alleiniger Ansprechpartner genannt wird.
Dies stellt einen ersten Teilerfolg im Abgasskandal der Fiat Chrysler Automobiles dar, da diese ihre Zuständigkeit bei der Klagezustellung stets zurückgewiesen und damit sämtliche Verfahren in die Länge gezogen hat.
Zweifel hatte das Gericht bei der Vergleichbarkeit des Abgasskandals der FCA mit dem von Volkswagen. Es verweist unter anderem auch darauf, dass das Fahrzeug in seine Typengenehmigung in Italien erhalten hat und das Kraftfahrt-Bundesamt somit nicht getäuscht wurde. Wir sehen das anders. Zumal das Typengenehmigungsverfahren europäischem Recht unterliegt. Aber auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen sprechen deutlich für eine Vergleichbarkeit mit dem Abgasskandal bei Volkswagen. Hier haben wir zusammen gefasst, wieso wir der Ansicht sind, dass eine Fiat Chrysler Automobiles ihr Diesel-Fahrzeuge ebenfalls manipuliert hat und der Verdacht erdrückend ist. Nach unseren Informationen wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt, sodass man gespannt auf ein Urteil des Oberlandesgerichts sein kann. Wir raten betroffenen Verbrauchern sich diesbezüglich beraten zu lassen!
Mittlerweile sehen andere Gerichte die Klage gegen Fiat Chrysler Automobiles als begründet an und erlassen Urteile zu Gunsten des Verbrauchers.
Nachfolgend können Sie das Urteil im Volltext lesen:
LG_Freiburg erstes_urteil