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Nach der Urteilsübersicht von test.de hat eine Kanzlei hierhin Urteil gegen Daimler erstritten. Es ging um einen Mercedes-Benz C 220, den der Kläger im Juli 2014 erworben hatte. Es war mit einem Motor des Typs OM 651, Schadstoffklasse Euro 5, ausgestattet. Einen vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf gibt es für den Wagen nicht. Das Gericht verurteilte die Daimler AG zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Daimler AG muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250.000 km errechneten Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer erstatten.