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Das Landgericht Wuppertal hat die Daimler AG unter dem AZ: 17 O 49/19 verurteilt.
Zunächst ist hier ein Versäumnisurteil ergangen. Das entsprechende Versäumnisurteil finden Sie hier: https://www.auto-rueckabwicklung.de/fileadmin/user_upload/LG_Wuppertal_17_O_49_19__942_18_geschwaerzt.pdf
Gegen dieses Versäumnisurteil hat Daimler Widerspruch eingelegt. Aufgrund dessen wird das Verfahren nochmals geführt und nochmals alle Argumente von Daimler bewertet. Dennoch wurde auch am 29.01.2020 das schon erlassene Versäumnisurteil mit dem Urteilsverkündung vom 29.01.2020 bestätigt. Die entsprechenden Prozessbevollmächtigten berichtet hierzu hier https://www.presseportal.de/pm/119896/4510216
Es freut uns, dass ein weiteres verbraucherfeundliches Urteil hier erlassen wurde.