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Unter dem Presseartikel wurde von einem weiteren Wegweisenden Urteil gegen die Daimler Ag berichtet. Das Urteil wurde am 17.10.2019 gesprochen zu dem Aktenzeichen 20 O 9/18.
Den kompletten Artikel können Sie hier einsehen:
https://www.presseportal.de/pm/119896/4412667
Ebenfalls berichtet auch der Focus über das entsprechende Verfahren. https://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/abgas-skandal-bei-mercedes-gericht-verurteilt-daimler-diesel-duerfte-gar-keine-zulassung-haben_id_11264902.html
Sobald uns wieder die gesamten Gründe vorliegen, werden wir diese gerne hier wieder veröffentlichen.
Das Gericht ging davon aus, dass der Wagen des Klägers Stickoxid weit jenseits der Grenzwerte ausstößt. Die seien aber nach dem klaren Wortlaut der EU-Regeln auch im normalen Fahrbetrieb unter üblichen Bedingungen und nicht bloß bei Prüfstandversuchen einzuhalten, urteilte das Gericht und verwies auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichts (Urteil vom 13. Dezember 2018, Aktenzeichen: T-339/16 u. a.) und des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 08.01.2019, Aktenzeichen: VIII ZR 225/17) zum Thema.
Die zumindest fahrlässige Verletzung der EU-Zulassungsregeln berechtige den Kläger zum Schadenersatz.
EU-Regeln für die Typzulassung verurteilt. Die EU-Regeln:
„Die (…) Hersteller (…) müssen (…) sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden.“
Bisher haben nur einzelne Landgerichte wie das Landgericht Kleve so geurteilt, obwohl Rechtswissenschaftler wie Jan Dirk Harke dies ebenfalls für richtig halten.
Es folgte der Argumentation von Rechtswissenschaftlers Jan Dirk Harke (s. u., 21.03.2017). Der meint: Die Regeln über die Typzulassung sind nicht nur Verwaltungsrecht, das die Umwelt und die Allgemeinheit schützen will, sondern sie sollen gerade auch die Käufer von Autos davor schützen, ein nicht den Bestimmungen entsprechendes Auto zu erhalten.
Anders als bei einer Verurteilung zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kommt es nicht darauf an, dass Verantwortliche im Konzern von den Manipulationen wussten. Ausreichend ist schon, wenn sie fahrlässig handelten und etwa nicht genau genug kontrollierten, dass die mit jedem Auto mitgelieferte Erklärung der Übereinstimmung mit den Zulassungsregeln zutrifft.
Der Rechtswissenschaftler Jan Dirk Harke glaubt: VW und die übrigen Unternehmen des Konzerns müssen Kunden wegen Verletzung der EU-Regeln über die Fahrzeugzulassung entschädigen. In einem Aufsatz in der Fachzeitschrift „Verbraucher und Recht“ befasst sich der Hochschullehrer aus Jena mit allen Rechtsfragen rund um Schadenersatzansprüche gegen VW. Zentraler Punkt: Selbst wenn nicht nachzuweisen ist, dass Vorstandsmitglieder oder jedenfalls hochrangige Manager von der Abschaltung der Abgasreinigung im Fahrbetrieb wussten, haben Käufer der Autos Anspruch auf Schadenersatz. Nach Harkes Ansicht reicht aus, wenn die Verantwortlichen im Unternehmen die Manipulation aus Nachlässigkeit nicht bemerkten.