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Es ist das nächst stark verbraucherfreundliche Urteil im Abgasskandal Dieselgate 2.0, der sich um den Volkswagen-Dieselmotor EA 288 dreht. Das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 29.06.2020, Az.: 13 0 88/20) hat einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz in Höhe von 20.770 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. April 2020 zugesprochen. Bei Schluss der mündlichen Verhandlung wies das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA288 und Abgasnorm Euro 6 einen Kilometerstand von 49.978 Kilometer auf, für die sich der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.
Volkswagen-Abgasskandal: Nächstes Urteil zu EA288 – Gesamtlaufleistung mit 350.000 Kilometern angesetzt (FOTO) | wallstreet-online.de – Vollständiger Artikel unter:
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