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Auch das Landgericht Dortmund hat mit einem Urteil vom 26. März 2021 Az.: 12 O 294/20 entschieden, dass auch dem Käufer eines Audi A4 welcher Abgasnorm Euro 6 hat und im Mai 2016 erworben wurde, Schadensersatzansprüche zustehen, da das Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist.
Dieses Urteil ist Wiederrum eine positive Nachricht für alle Geschädigten Fahrzeughalter des Fahrzeugs EA 288, welches der Nachfolgemotor des berühmten „Betrugsdieselmotor“ ist.
Aufgrund dieses Urteils steigt Wiederrum die Möglichkeit Schadensersatzansprüche auch gegen den Volkswagen Konzern wegen den Euro 6 Motoren geltend zu machen. Diese die einen 1,4 1,6 und 2,0 Liter Diesel Motor haben. Wir raten hier zu einer kurzfristigen Geltendmachung der Schadensersatzansprüchen.