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Mit Urteil vom 31.03.2020 wurde die BMW AG zum Schadensersatz verurteilt.
Der Kläger kaufte seinen BMW X1 (Erstzulassung 2013, Euro Norm 5) im Jahr 2017 als Gebrauchtwagen für Euro 20.900,00. Inzwischen ist er 53.200 km damit gefahren und erhält nach dem Urteil Aktenzeichen Az. 7 O 67/19 vom 31.03.2020 noch Euro 14.783,77 Schadensersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Das Urteil wurde von der Kanzlei KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Stuttgart erstritten.
BMW-Urteil-LG-Duesseldorf-Az-7-O-67-19-komprimiert