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Das LG München I hat am 31.03.2020 unter dem Az: 3 O 13321/19 den Volkswagen Konzern wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem T6 Bulli mit dem Motor EA 288 verurteilt.
Das Verfahren wurde von der Kanzlei Brüllmann geführt. Es zeigt sich, dass immer mehr Landgerichte auch den Vortrag bei EA 288 Motoren für ausreichend erachten.
Hierbei war ein Sachverhalt bezüglich des Thermofensters vor Gericht unstreitig gestellt worden, so dass das Gericht diesbezüglich mithin von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgegangen ist.
LG München I Dieselskandal EA 288
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