Telefonnummer
1. Fahrgestellnummer eingeben
Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
2. Wir informieren Sie kostenlos
Wir informieren Sie kostenlos per Mail über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung.
3. Sie entscheiden
Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat unter dem AZ: 5 MB 3/19 entschieden, dass der sofortige Rückruf war im Oktober 2018 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordnet worden mit der Begründung, dass die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen u.a. schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt würden (sog. Thermofenster). Mit solchen Abschalteinrichtungen würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig. Eine schon seit April 2018 laufende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion hielt das KBA für nicht ausreichend. Der dagegen gerichtete Antrag der Opel Automobile GmbH auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Schleswiger Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 09.11.2018, Az. 3 B 127/18).
Das KBA war bei drei Fahrzeugmodellen (Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi) zu der Auffassung gelangt, dass sie über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen und deshalb mehr Stickstoffdioxid als notwendig emittieren. Mit Bescheid vom 17.10.2018 wurde daher eine nachträgliche Nebenbestimmung für die Typengenehmigung angeordnet und insoweit die sofortige Vollziehung angeordnet.
Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion von Opel hielt das KBA nicht für ausreichend, da das für notwendig erachtete Softwareupdate zur Verbesserung der Stickoxidemissionen für mehrere tausend Fahrzeuge noch ausstehe.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2019_11_07_Opel_Rueckruf.html
Sobald uns die Gründe des Beschluss vorliegen, werden wir diese gerne auch hier wieder veröffentlichen.