Telefonnummer
1. Fahrgestellnummer eingeben
Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
2. Wir informieren Sie kostenlos
Wir informieren Sie kostenlos per Mail über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung.
3. Sie entscheiden
Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
Am 06.11.2019 hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass der erlassene Pflichtrückruf bezüglich verschiedener Modelle rechtmäßig ist, und sofort umgesetzt werden muss.
Das OLG hat hier folgende Pressemitteilung auf der Homepage unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2019_11_07_Opel_Rueckruf.html veröffentlicht:
Oberverwaltungsgericht bestätigt den „Opel-Rückruf“
Datum 07.11.2019
Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat gestern im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verpflichtung der Opel Automobile GmbH bestätigt, dass Diesel-Fahrzeuge verschiedener Modelle der Marke Opel umgehend zurückzurufen sind, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten.
Der sofortige Rückruf war im Oktober 2018 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordnet worden mit der Begründung, dass die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen u.a. schon bei Außentemperaturen unter 17°C in ihrer Wirksamkeit gedrosselt würden (sog. Thermofenster). Mit solchen Abschalteinrichtungen würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig. Eine schon seit April 2018 laufende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion hielt das KBA für nicht ausreichend. Der dagegen gerichtete Antrag der Opel Automobile GmbH auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Schleswiger Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 09.11.2018, Az. 3 B 127/18).
Der 5. Senat hat die dagegen gerichtete Beschwerde jetzt zurückgewiesen. Wie die erste Instanz ließ der Senat offen, ob das KBA zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeht oder ob diese, so die Opel Automobile GmbH, notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge zu gewährleisten. Hierfür seien zum einen rechtliche Fragen zu klären, die ggf. eine Vorlage an den EuGH erforderlich machten. Zum anderen gebe es technische Fragen, zu denen Sachverständige zu hören seien. Dies müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Die bei offener Rechtslage vorzunehmende Folgenabwägung gehe zulasten der Opel Automobile GmbH. Deren Sorge um einen drohenden Reputationsschaden habe gegenüber dem öffentlichen Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt zurückzutreten. Durch das Software-Update würden die Stickoxid-Emissionen der verbliebenen Fahrzeuge auf jeden Fall erheblich reduziert.
Die Anordnung des Rückrufs ist damit sofort vollziehbar. Betroffen sind die Fahrzeugmodelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 5 MB 3/19).