Telefonnummer
1. Fahrgestellnummer eingeben
Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
2. Wir informieren Sie kostenlos
Wir informieren Sie kostenlos per Mail über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung.
3. Sie entscheiden
Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
Heute hat das OLG Köln durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Berufung durch Volkswagen zurückgewiesen.
Das OLG Köln sieht vorliegend eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gegeben. Die Revision für Volkswagen zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Die Angegleheit ist mithin rechtskräftig. Die genaue Pressemitteilung finden Sie unter