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Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt Volkswagen in seiner Entscheidung vom 09.04.2021 (Az. 8 U 68/20) wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu Schadensersatz. Nach dem OLG Köln und dem OLG Düsseldorf, geht das nächste Oberlandesgericht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Motor EA288 aus.
In dem Fall geht es um einen VW Golf VII 2.0 TDI Euro 6 mit EA 288 Motor und NOx-Speicherkatalysator. Das Gericht verurteilte VW zur Zahlung von 20.885,71 € nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.
Das Gericht geht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und die Beklagte damit potentielle Erwerber getäuscht hat:
Die Beklagte hat potentielle Erwerber von Fahrzeugen getäuscht, indem sie mit dem Inverkehrbringen des Motors EA 288 2.0 EU 6 mit NKS-Technologie konkludent erklärt hat, dass die Fahrzeuge, in denen dieser Motor verbaut werden würde, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügen würden, deren Fortbestand nicht dadurch gefährdet sein würde, dass die erforderliche EG-Typengenehmigung durch eine Täuschung des KBA erschlichen worden sei. Diese Erklärung war unzutreffend, weil es sich bei der streitgegenständlichen Software um eine gem. Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO (EG) 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung handelte (…)
Das Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung unter anderem auf das Dokument „Applikationsanweisung Diesel Fahrkurven EA288 NSK“ und hält das Vorbringen des Klägers hinsichtlich des Vorliegen einer Zykluserkennung für hinreichend substantiiert. Außerdem sieht der Senat, dass sich das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus dem eigenen Vortrag der Beklagten ergibt.
Durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im VW-Motor EA 288 wurden die Erwerber im Ergebnis daher genauso getäuscht wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstanderkennung im VW-Motor EA 189 (…), hinsichtlich derer die höchstrichterliche und die weit überwiegende veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB zu Recht bejaht (…).
Das OLG vergleicht den Fall im Ergebnis damit zur Recht mit dem des EA189, den der BGH zugunsten der Verbraucher entschieden hat. Auch die Revision wurde durch das OLG nicht zugelassen, da der BGH eine Grundsatzentscheidung im Fall des EA189 getroffen hat.
Durch die Entscheidung des OLG Naumburg und das Urteil des EuGH sind die Chancen der Verbraucher im Fall des EA288 ihr Recht auf Schadensersatz durchzusetzen, entgegen der Medienkampagne von VW, so gut wie nie! Der Verdacht erhärtet sich zunehmen durch vermehrt erlassene Rückrufe wie Neuerdings im Fall des Seat Leon.
Es zeichnet sich mithin ab, dass sich die Urteile nun auch im Abgasskandal 2.0 beim Nachfolgemotor EA 288 der auf den Diesel EA 189 hin entwickelt worden ist, mittlerweile häufen und zugunsten der Verbraucher entschieden werden. Auch in diesem Komplex raten wir Verbrauchern dringend, sich beraten zu lassen, so dass diese Ihre Rechte sichern und durchsetzen können.
Nachfolgend das Urteil im Volltext zum durchlesen:
OLG_Naumburg_8_U_68_20