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In dem Verfahren OLG Nürnberg AZ: 5 U 144/20 fordert das OLG Nürnberg die Vorlage des Rückrufbescheid durch die Daimler AG.
Dieses führt hier aus:
OLG Nürnberg 5 U 144_20_hinweisDie Beklagte wird aufgefordert, binnen 3 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung die das streitgegenständliche Kraftfahrzeug betreffende Rückrufanordnung des KraftfahrtBundesamtes vorzulegen.
Die Vorlage hat vollständig und grundsätzlich ohne Schwärzungen zu erfolgen; nicht geschwärzt werden dürfen jedenfalls die Ausführungen des KraftfahrtBundesamtes zur Erläuterung der von ihm beanstandeten Funktionen.
Sofern die Beklagte aus Gründen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen den maßgeblichen Bescheid des KraftfahrtBundesamtes nicht oder nicht in ungeschwärzter Form vorzulegen bereit ist, wird sie aufgefordert, stattdessen mit eigenen Worten darzulegen, welche konkreten Funktionen das KraftfahrtBundesamt mit welcher Begründung beanstandet hat; der Tenor des des ist allerdings auch in diesem Fall vorzulegen.
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