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Am 18.11.2019 hat das Handelsblatt unter der Überschrift: „Abgasskandal: Dubioses Smart-Zulassungsverfahren bringt Daimler und KBA in Erklärungsnot“ über die Zulassungspraxis des KBA berichtet.
Vorliegend geht es um das Zulassungsverfahren eines Smart forfour, Schaltwagen 52 kw Benziner.
Hierbei wurde zunächst eine Genehmigung erteilt, und danach dann die Genehmigung mit Datum vom 04.07.2014 wieder zurückgenommen.
Unter der Überschrift: „Rücknahme der EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System gemäß der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 692/2008 zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 136/2014 mit der EG-Typgenehmigungsnummer e1*715/2007*136/2014W*1074*01 vom 10.06.2014 für die Daimler AG, Stuttgart “
Als Begründung wurde hier ausgeführt: „Bei den Prüfungen zu Abschnitt 4.4 (Variante 5211 GO) wurden in den Leerlaufphasen nicht die in der Vorschrift vorgegebenen Kupplungspunkte verwendet.“
Wie das Handelsblatt nun recherchiert hat, stecken hinter dieser Rücknahme der Typengenehmigung verschiedene Vorgänge, welche kritisch zu hinterfragen sind. Den gesamten Bericht finden Sie unter:
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