Telefonnummer
1. Fahrgestellnummer eingeben
Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
2. Wir informieren Sie kostenlos
Wir informieren Sie kostenlos per Mail über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung.
3. Sie entscheiden
Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
Am 18.09.2020 berichtet Rechtsanwalt Frederick Gisevius, dass Daimler die Berufung gegen das Urteil vom 23. April 2020 Az: 23 O 235/19 zurückgezogen hat.
Dieser führt aus:
Bislang erinnert Daimlers Taktik im Abgasskandal an die Methode von VW. Verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte sollen vermieden werden. „Unserer Erfahrung nach wird den Klägern häufig ein lukrativer Vergleich angeboten, um solche Gerichtsurteile zu vermeiden. Der Vorteil für Daimler liegt darin, dass mit dem Vergleich gleichzeitig ein Stillschweigen des Klägers vereinbart und der Fall so unter der Decke gehalten wird“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. Diesmal ging die Rechnung nicht auf. Der Kläger ließ sich nicht auf einen Vergleich ein.
In seinem Fall ging es um einen Mercedes C 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651, den der Kläger 2016 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Im Rahmen einer freiwilligen Servicemaßnahme bot Daimler ein Software-Update für das Fahrzeug an. Der Kläger ließ das Update nicht aufspielen, sondern machte Schadenersatzansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung und der sog. Kühlmittel-Sollwertregelung geltend.
Das Landgericht Stuttgart gab dem Kläger Recht. Die Kühlmittel-Sollwertregelung entspreche im Ergebnis einer Prüfstandserkennung und sei als unzulässige Abschalteinrichtung zu bewerten. Mit der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler habe KBA und Verbraucher getäuscht und dabei vorsätzlich gehandelt. Dieses Verhalten sei als sittenwidrig zu bewerten, führte das Gericht aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz.
Daimler legte gegen das Urteil Berufung ein, bot dem Kläger aber auch einen großzügigen Vergleich an. Der ließ sich jedoch nicht darauf ein. Zum Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart ist es trotzdem nicht gekommen. Daimler zog die Berufung zurück. Damit ist das erstinstanzliche Urteil nun rechtskräftig.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/mercedes-im-abgasskandal-daimler-zieht-berufung-gegen-urteil-des-lg-stuttgart-zurueck_180148.html