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Ohne bislang von der Öffentlichkeit beachtet worden zu sein, hat das Kraftfahrtbundesamt den Volkswagen Crafter mit dem Motor 2,5 Liter wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen.
Die Freigabe des Rückrufs erfolgte hierbei schon am 10.02.2020. Die Feststellung des Rückrufes erfolgte dabei schon am 05.10.2018.
Das KBA führt hier aus, dass der Grund des Rückrufes „unzulässige Abschalteinrichtung“ sei.
Die entsprechenden betroffenen Motoren finden Sie nachfolgend:
Motorcode: | CEBA |
Kraftstoffart: | Diesel |
Hubraum: | 2461 cm³ |
Leistung: | 65 kW / 88 PS |
Bauzeit: | April 2006 bis Juli 2011 |
Motorcode: | CEBB |
Kraftstoffart: | Diesel |
Hubraum: | 2461 cm³ |
Leistung: | 80 kW / 109 PS |
Bauzeit: | April 2006 bis Mai 2013 |
Motorcode: | CECA |
Kraftstoffart: | Diesel |
Hubraum: | 2461 cm³ |
Leistung: | 100 kW / 136 PS |
Bauzeit: | April 2006 bis Mai 2013 |
Sollten Sie von diesem Rückruf betroffen sein, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und helfen Ihnen dabei Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.