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Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles.
Der Generalanwalt Rantos hat sich zu dem Thermofenster geäussert, und hier mitgeteilt, dass dieser erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. Wir gehen davon aus, dass wenn dieses Urteil des EuGH in Kürze publiziert wird, dass ebenfalls auch Ansprüche wegen dem Thermofenster durchsetzbar werden sollten.
EUGH Pressemitteilung Nr. 162-21