Am 2.10 hat die Volkswagen Ag die Berufung in einem von uns geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart 10 U 111/19 zurückgenommen. Somit ist das Urteil vom Landgericht Stuttgart 7 O 403/18 rechtskräftig.
In diesem Verfahren haben wir für unsere Mandantschaft für die Rückgabe ihres Fahrzeugs, welches diese am 04.10.2010 für einen Betrag von 26.900,00 € erworben hatte. Diese ist mit dem Fahrzeug rund 128.000 Kilometer gefahren.
Das Landgericht hat hierauf geurteilt, dass:
- Die Klägerin einen Betrag von 13.111,25 € für die Rückgabe des Fahrzeugs erhält.
- Die Klägerin erhält 4 Prozent Zinsen aus einem Betrag i.H.v. 26.900 vom 20.12.2010 bis 14.01.2019. Dies bedeutet einen weiteren Betrag in Höhe von 8.684,64 €
- Die Klägerin erhält aus einem Betrag von 13.111,25 € Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz. für die Zeit vom 15.01.2019 bis zum 02.10.2019 mithin einem weiteren Betrag in Höhe von 375,01 €.
Im Ergebnis bedeutet das, dass die Klägerin für die Rückgabe des Fahrzeugs (9 Jahre alt, mit einer Fahrleistung von 128.000 km) einen Betrag in Höhe von 22.170,90 € (13.111,25 € + 8684,64 € + 375,01 €) erhält.
Das Urteil im vollen Text können Sie hier einsehen. https://abgasskandal.de/wp-content/uploads/2019/10/rechtskräftiges-Urteil-4-Prozent-Zinsen-komprimiert.pdf