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21.03.2023 Mit dem heute verkündeten Urteil Rechtssache C‑100/21 (QB
gegen Mercedes-Benz Group AG, vormals Daimler AG) bestätigt der Europäische Gerichtshof, dass individuelle Rechte des Einzelnen durch die europäischen Regelungen zur den Abgasvorschriften geschützt sind. In der Folge dieses Urteils kann der einzelnen Verbraucher nun Schadenersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller, die in seinem Fahrzeug eines unzulässige Abschalteinrichtung verbaut haben auch dann herleiten, wenn ein vorsätzliches Handeln des jeweiligen Fahrzeugherstellers nicht nachgewiesen werden kann. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet eine einfachere Durchsetzungsmöglichkeit von Schadensatzersatzansprüchen im Abgasskandal, und damit einen Sieg für die Verbraucherrechte. Wie der jeweilige Schadenersatz auszugestalten ist, sei Sache des jeweiligen nationalen Rechts. Der Schadenersatz müsse aber in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Schaden stehen.
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