Heute hat das OLG Hamm auch die Fälle „Kauf danach“, Sprich kauf nach der Ad-Hoc Mitteilung entscheiden. Das OLG Hamm stellt sich bei der Begründung ebenfalls auch auf die Seite der geschädigten Kunden und verurteilt VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Klägerin hat das Fahrzeug nach der Pressemitteilung im November 2016 bei einem VW-Vertragshändler in…
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