Das OLG Köln hat in einer am 18.12.2020 verkündeten Entscheidung unter dem Az: 20 U 288/19 entschieden, dass auch bei einem Kauf im Dezember 2016 weiterhin Schadensersatzansprüche bestehen. Insbesondere hat sich das OLG hier konkret mit dem Vortrag auseinandergesetzt, und stellt sich damit direkt gegen die wohl nicht haltbare und auf andere Fälle übertragbare Meinung…
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