Heute am 24.05.2019 hat das OLG Karlsruhe in drei Fällen Ansprüche gegen Volkswagen AG zugesprochen. Die Besonderheit in den sogenannten „Nachlieferungsfällen“ ist, dass hier keine Nutzungsentschädigung vom Kläger geschuldet ist. Bei diesen Fällen wird gegen den Verkäufer geklagt, und ein Typengleichesfahrzeug aus der aktuellen „Kollektion“ gefordert, welches den Mangel nicht aufweist. Die Autohäuser haben sich…
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