Das OLG Naumburg hat die Daimler AG wegen eines GLK 220 CDI 4 Matz wegen der Nutzung einer unzulässigen Abschalteinrichutng in Gestalt einer Kühlmittel Solltemperaturregelung zum Schadensersatz verurteilt. Wir raten daher allen Daimlergeschädigten nun Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Gerne können Sie hier prüfen ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Das gesamte Urteil finden Sie…
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