Mittlerweile wird auch bei den 3,0 Liter Fahrzeugen seit Mai 2020 die Stilllegung der Fahrzeuge angedroht. Ein entsprechendes Schrieben des Kraftfahrtbundesamt sieht wie folgt aus: Bevor es zu einer Stilllegung kommt, raten wir Ihnen, sich von einer auf das Abgasskandal spezialisierten Kanzlei vertreten zu lassen.
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