Das OLG Stuttgart hat am 24.09.2019 unter dem Aktenzeichen: 10 U 11/19 entschieden, dass VW wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Die genaue Urteilsbegründung ist derzeit noch nicht bekannt. Lediglich über das Portal https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-10u11-19-vw-abgasskandal-sittenwidrige-schaedigung-schadensersatz/ ist derzeit bekannt, dass das OLG Stuttgart wohl in diesem Fall einen Nutzungsersatz abgezogen hat, und hierbei einen Ersatz anhand…
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