Das OLG Oldenburg hat am 16.01.2019 unter dem AZ: 14 U 166/19 ein Urteil zu der Fallgruppe Kauf danach verkündet. Spannend hierbei ist die Begründung des OLG Oldenburg zu diesen Fallkonstellationen. Diese haben entschieden, dass die Veröffentlichung einer Ad-Hoc Mitteilung nicht ausreicht, und haben hier eine Parallelwertung zum Rücktritt im Strafrecht gezogen. Diese führen hierbei aus:…
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