Das LG Krefeld hat unter dem AZ: 2 O 370/18 am 06. 11 2019 einen Schadensersatzanspruch der Klagepartei aus §826 BGB gesehen. Hiernach hat der Volkswagen Konzern auch beim Motor EA 897 eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen. Wir sehen aufgrund dessen eine positive Entwicklung für Verbraucher auch beim Nachfolgemodell entsprechende Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
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