Bislang ist das Urteil noch nicht umfassend bekannt. Lediglich aus Presseberichten ist hier bekannt, dass: Der Kläger erwarb einen Mercedes Benz V 250d. Dieser PKW war von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrzeugbundesamtes betroffen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das streitgegenständliche Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 II EG-VO…
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