Gerne möchten wir alle interessierten darauf hinweisen, dass das OLG Braunschweig in dem Musterfeststellungsverfahren Az: 4 MK 1/18 gegen Volkswagen Verhandlungstermin auf den 30.09.2019 festgelegt hat. Dieser Termin ist sehr entscheidend für eine Vielzahl an Verbrauchern. Verbraucher die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, können sich dann nicht mehr von der Musterfeststellungsklage abmelden. Dies kann von Relevanz…
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