In einem von uns geführtem Verfahren hat der BGH entschieden, dass eine Feststellungsklage im Zuge des Abgasskandals mit unserer Argumentation möglich ist und auch begründet. In dem Verfahren VI ZR 455/20 hat der BGH folgendes entschieden: Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. a) Wenn eine Schadensentwicklung noch nicht…
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