Das Kammergericht Berlin hat sich in einer Pressemitteilung vom 20.08.2019 wie folgt geäussert: Der 4. Zivilsenat hat in der mündlichen Verhandlung zuvor seine vorläufige Rechtsauffassung dargelegt. Danach hält er nach dem derzeitigen Beratungsergebnis eine Haftung der Beklagten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für gegeben. Er sehe den Schaden der Kläger nach Vorberatung darin, dass das Fahrzeug…
Neueste Kommentare